Jahresabschlüsse

Offenlegung des Jahresabschlusses

Gesetzliche Offenlegungsunterlagen fristgerecht erstellen und einreichen.

01

Die passende Offenlegungsversion vorbereiten

Wir bestimmen, welche Offenlegungsunterlagen zur Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens passen. Die von uns erstellten Unterlagen stimmen mit dem vollständigen Jahresabschluss überein.

02

Feststellung und zulässige Fristverlängerung dokumentieren

Bei Bedarf erstellen wir Protokolle der Gesellschafterversammlung. Die zuständigen Personen treffen die Entscheidungen und unterschreiben. Eine gesetzlich zulässige Verlängerung der Aufstellungsfrist ist keine gesonderte Verlängerung der Offenlegungspflicht. Auch Fälle, in denen die Unterschrift unmittelbar als Feststellung gilt, werden berücksichtigt.

03

Bei der niederländischen Handelskammer einreichen

Oudshoorn übernimmt die Einreichung für Ihr Unternehmen und stimmt die erforderlichen Schritte mit Ihnen ab. Sie müssen vollständige und richtige Informationen rechtzeitig bereitstellen. Die Geschäftsführung behält ihre gesetzliche Verantwortung für den Abschluss und die fristgerechte Einreichung.

Ihr Ansprechpartner

Möchten Sie besprechen, was dies für Ihr Unternehmen bedeutet?

Wenden Sie sich direkt an den zuständigen Spezialisten. Sie erhalten eine klare erste Einschätzung und erfahren, welche Informationen für ein gezieltes Gespräch hilfreich sind.

Standort wählenAmsterdam+31 (0)20 369 10 70Nieuwegein+31 (0)30 369 14 70