Eigentum, Kontrolle und Beschlussfassung verbinden
Wir betrachten Organisation, Wachstumspläne und Beziehungen zwischen Gesellschaftern. Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Befugnisse der Geschäftsführung müssen zusammenpassen, insbesondere beim Eintritt eines Investors oder Ausscheiden eines Gesellschafters.






