Steuererklärungen

One-Stop-Shop-Erklärungen

Grenzüberschreitende EU-Umsätze an Verbraucher in einem kontrollierten OSS-Prozess melden.

01

Bestimmen, welche Umsätze in OSS gehören

Die EU-Regelung des One Stop Shop kann bestimmte grenzüberschreitende Verkäufe und Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern erfassen. Umsätze, die in eine niederländische oder lokale Umsatzsteuererklärung gehören, dürfen nicht einfach in dieselbe OSS-Meldung aufgenommen werden.

02

Umsätze nach Kundenland und Steuersatz abstimmen

Wir verbinden Daten aus Webshop, Plattformen, Zahlungsabwicklung und Buchhaltung. Kundenstandort, Lieferung, Steuersatz, Retouren und Gutschriften müssen je Zeitraum nachvollziehbar bleiben. Die vertragliche Rolle einer Plattform kann beeinflussen, wer die Umsatzsteuer schuldet.

03

OSS und reguläre Umsatzsteuererklärungen trennen

Wir organisieren die vierteljährliche Meldung, Zahlung und zugehörigen Transaktionsnachweise. Vorsteuer wird nicht über OSS abgezogen. Ausländische Lagerbestände oder Umsätze außerhalb der Regelung können weiterhin lokale Pflichten auslösen. Die Meldewege dürfen Umsätze weder doppelt erfassen noch auslassen.

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