Den richtigen Weg zur Vorsteuervergütung wählen
Ausländische Umsatzsteuer wird grundsätzlich nicht als niederländische Vorsteuer abgezogen. Ein gesonderter EU-Vergütungsantrag kann infrage kommen, wenn das Unternehmen im betreffenden Land keine Umsatzsteuererklärungen abgibt. Besteht dort eine Erklärungspflicht, kann die Erstattung stattdessen über diese Erklärung laufen.







