Steuererklärungen

EU-Vorsteuervergütung

Erstattungsfähige Umsatzsteuer aus anderen EU-Staaten mit vollständigen Nachweisen zurückfordern.

01

Den richtigen Weg zur Vorsteuervergütung wählen

Ausländische Umsatzsteuer wird grundsätzlich nicht als niederländische Vorsteuer abgezogen. Ein gesonderter EU-Vergütungsantrag kann infrage kommen, wenn das Unternehmen im betreffenden Land keine Umsatzsteuererklärungen abgibt. Besteht dort eine Erklärungspflicht, kann die Erstattung stattdessen über diese Erklärung laufen.

02

Rechnungen nach Land und Kostenart prüfen

Wir ordnen Rechnungen nach Ländern, prüfen den betrieblichen Zweck und berücksichtigen lokale Abzugsbeschränkungen etwa für Unterkunft, Fahrzeuge, Kraftstoff und Bewirtung. Auch Mindestbeträge und Antragszeiträume müssen zur Situation passen.

03

Unterlagen sammeln und Rückfragen bearbeiten

Wir planen die Sammlung vor der jährlichen EU-Antragsfrist und klären fehlende Rechnungsangaben oder Vollmachten. Ausländische Behörden können zusätzliche Nachweise verlangen. Wir überwachen diese Rückfragen und stimmen den Antrag mit Kosten und Kreditorenbuchhaltung ab.

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