
Eine Bürgschaft ist kein Kaufzuschuss
Eine Bürgschaftsregelung kann die Kreditvergabe erleichtern. Investitionsplan und Rückzahlungsfähigkeit müssen dennoch geprüft werden. Ein Angebot allein belegt weder Wirtschaftlichkeit noch Förderberechtigung.
Annahmen zur Energieeinsparung offenlegen
Unterscheiden Sie gemessenen Verbrauch von erwarteten Energiepreisen, Wartungskosten und Anlagenleistungen. Vergleichen Sie ein Basisszenario mit einem ungünstigeren Fall und Alternativen wie der Weiternutzung vorhandener Anlagen. Zeigen Sie, wie Tilgungen bei später eintretenden Einsparungen finanziert werden.
Finanzierung und Steuervergünstigungen separat prüfen
Darlehen, Bürgschaften, Zuschüsse und Investitionsabzüge haben verschiedene Zwecke, Voraussetzungen und Antragstermine. Optionen sollten vor verbindlichen Verpflichtungen geprüft werden. Die Unterlagen verbinden jede Ausgabe mit dem Unternehmensplan und erklären ihre Finanzierung.
Quelle und Hintergrund: Rijksoverheid – Maatregelen hoge energieprijzen.

