
Zuerst die steuerliche Bemessungsgrundlage ermitteln
Der handelsrechtliche Gewinn ist nicht automatisch der steuerpflichtige Gewinn. Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen und Beteiligungen können Anpassungen erfordern. Verfügbare Verluste und offene Positionen früherer Erklärungen gehören ebenfalls in die Prognose.
Vorläufige Bescheide während des Jahres prüfen
Bei wesentlichen Gewinnänderungen passen bestehende vorläufige Festsetzungen möglicherweise nicht mehr. Vergleichen Sie die aktuelle Steuererwartung mit bereits festgesetzten Beträgen und prüfen Sie eine Anpassung. Ein Verkauf oder eine Wertminderung kann das endgültige Ergebnis weiterhin verändern.
Die einbezogenen Gesellschaften festhalten
Holding und operative Gesellschaft sind nicht automatisch ein Steuerpflichtiger. Eine steuerliche Einheit und konzerninterne Finanzierung benötigen eine eigene Beurteilung und Nachweise. Dokumentieren Sie betroffene Einheiten und Zeiträume. Fristverlängerung, mögliche Zinsen und Liquidität sind gemeinsam zu betrachten; eine spätere Abgabe verschiebt nicht automatisch sämtliche finanziellen Folgen.
Quelle und Hintergrund: Belastingdienst – Veranderingen vennootschapsbelasting 2026.